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01.07.2013
Kein Kindergeldanspruch bei Besuch eines islamischen Mädchenkollegs
Der Besuch einer privaten islamischen Mädchenschule nach Vollendung des 18. Lebensjahrs, die nicht auf eine spätere Berufsausübung zielt, sondern auf die Vermittlung der Grundlagen des islamischen Glaubens, berechtigt die Eltern nicht zum Bezug von Kindergeld. ...