Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.11.2012

Kein Inkassobüro für Großvermieter?

Ein Großvermieter, der über 150.000 Wohnungseinheiten vermietet, muss kein Inkassobüro (auch kein Tochterunternehmen) einschalten, um rückständige Mieten anzumahnen. Dies kann der Vermieter selber übernehmen. Schaltet es dennoch ...