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21.11.2012
Kein Inkassobüro für Großvermieter?
Ein Großvermieter, der über 150.000 Wohnungseinheiten vermietet, muss kein Inkassobüro (auch kein Tochterunternehmen) einschalten, um rückständige Mieten anzumahnen. Dies kann der Vermieter selber übernehmen. Schaltet es dennoch ...