Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.01.2013

Kein Fahrverbot bei lange zurückliegenden Voreintragungen

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene drei Voreintragungen - eine begangen im Juli 2006, eine im August 2008 und die Dritte im Februar 2010. Hier kann von einer beharrlichen Verletzung der StVO nicht ausgegangen werden - auch wenn sich ...