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23.01.2013
Kein Fahrverbot bei lange zurückliegenden Voreintragungen
Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene drei Voreintragungen - eine begangen im Juli 2006, eine im August 2008 und die Dritte im Februar 2010. Hier kann von einer beharrlichen Verletzung der StVO nicht ausgegangen werden - auch wenn sich ...