Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Kein Elternunterhalt bei schweren Verfehlungen!

Eine Pflicht, Elternunterhalt zu leisten, kann entfallen wenn der Kontakt nachdrücklich und herabwürdigend verweigert wurde. Vorliegend ging es um die Rückforderung von ca. 9000 Euro Pflegekosten, die der Sohn des 2012 verstorbenen Vaters nicht zahlen wollte, ...