Artikel
02.05.2013
Kein Bußgeld bei unklarem Halteverbotsschild!
Vorliegend ging es um die Frage, ob ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "15 m" bedeutet, dass nach 15 m die Erlaubnis, auf dem Gehsteig zu parken, wieder auflebt oder nicht. Denn dieses war durch entsprechende Beschilderung auf der fraglichen Straße ansonsten erlaubt. ...