Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Kein Bußgeld bei unklarem Halteverbotsschild!

Vorliegend ging es um die Frage, ob ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "15 m" bedeutet, dass nach 15 m die Erlaubnis, auf dem Gehsteig zu parken, wieder auflebt oder nicht. Denn dieses war durch entsprechende Beschilderung auf der fraglichen Straße ansonsten erlaubt. ...