Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.09.2013

Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

„Nachzügler“ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung ...