Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Karrieresprung und Unterhalt

Bei Gehaltssteigerungen erhöht sich i.d.R. oftmals auch der Unterhalt. Doch nicht immer muß der Unterhaltsschuldner seine Zahlungen anpassen. Die Unterhaltszahlungen erhöhen sich z.B. nach einem unerwarteten Karrieresprung nicht automatisch, wenn es sich hierbei um eine Änderung handelt, ...