Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.07.2014

Kaputter Aufzug - Minderung!

Der Mieter einer Wohnung im zweiten Stock kann bei einem kaputten Aufzug die Miete um 4,45 % mindern – zudem hat er einen Anspruch auf Aufzugreparatur. Dass der Aufzug nicht zur Wohnung gehört, ist unschädlich. Schließlich spielt ein Aufzug eine nicht unerhebliche Rolle für ...