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21.07.2014
Kaputter Aufzug - Minderung!
Der Mieter einer Wohnung im zweiten Stock kann bei einem kaputten Aufzug die Miete um 4,45 % mindern – zudem hat er einen Anspruch auf Aufzugreparatur. Dass der Aufzug nicht zur Wohnung gehört, ist unschädlich. Schließlich spielt ein Aufzug eine nicht unerhebliche Rolle für ...