Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2013

Kappungsgrenzen

Nach § 558 Abs. 3 BGB darf der Vermieter grundsätzlich die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöhen. Darüber hinaus können die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung ab 01.05.2013 die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen ...