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14.07.2014
Kappungsgrenze und das Mieterhöhungsverlangen
Die maßgebliche Kappungsgrenze für ein Mieterhöhungsverlangen ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens beim betroffenen Mieter gilt. Alles andere wäre eine unzulässige Rückwirkung. ...