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18.09.2014
Kappungsgrenze auch in Hessen gesenkt
Die Landesregierung hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen, so das Mieterhöhungen in 30 Städten und Gemeinden auf 15% - statt der üblichen 20% - in drei Jahren begrenzt sein werden. Die Verordnung muss jedoch noch im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. ...