Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.09.2014

Kappungsgrenze auch in Hessen gesenkt

Die Landesregierung hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen, so das Mieterhöhungen in 30 Städten und Gemeinden auf 15% - statt der üblichen 20% - in drei Jahren begrenzt sein werden. Die Verordnung muss jedoch noch im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. ...