Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag nachträglich ändern?

Grundsätzlich gilt auch im Reiserecht der schon von den alten Römern angewandte Rechtssatz. „pacta sunt servanda“. Das heißt, dass Verträge so erfüllt werden müssen, wie sie abgeschlossen worden sind. Allerdings kommt es – gerade ...