Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag nachträglich ändern? (Teil 1)

Grundsätzlich gilt auch im Reiserecht der schon von den alten Römern angewandte Rechtssatz „pacta sunt servanda“. Das heißt, dass Verträge so erfüllt werden müssen, wie sie abgeschlossen worden sind. Allerdings kommt es – gerade auch im Reiserecht – nicht selten vor, dass sich die Verhältnisse, wie sie bei der Buchung gegeben waren, nachträglich ...