Artikel
02.05.2016
Kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag nachträglich ändern? (Teil 1)
Grundsätzlich gilt auch im Reiserecht der schon von den alten Römern angewandte Rechtssatz „pacta sunt servanda“. Das heißt, dass Verträge so erfüllt werden müssen, wie sie abgeschlossen worden sind. Allerdings kommt es – gerade auch im Reiserecht – nicht selten vor, dass sich die Verhältnisse, wie sie bei der Buchung gegeben waren, nachträglich ...