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10.03.2015
Kamera-Attrappen am Hauseingang
Hat ein Vermieter am Hauseingang Kamera-Attrappen angebracht, so können Wohnungsmieter nicht deren Beseitigung verlangen, da die Attrappen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht verletzen (können). Es ist somit zulässig, diese Attrappen z.B. als Abschreckung ...