Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.03.2015

Kamera-Attrappen am Hauseingang

Hat ein Vermieter am Hauseingang Kamera-Attrappen angebracht, so können Wohnungsmieter nicht deren Beseitigung verlangen, da die Attrappen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht verletzen (können). Es ist somit zulässig, diese Attrappen z.B. als Abschreckung ...