Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Kündigungsschutz - nur in Deutschland!

Der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes ist nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anwendbar. Vom Gekündigten benannte Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem im Ausland gelegenen Betrieb eines ausländischen Unternehmens ...