Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.02.2013

Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind ...