Artikel
01.09.2014
Kündigung wegen nächtlicher Lärmbelästigung
Im vorliegenden Fall war eine alkoholkranke Mieterin wiederholt nächtens betrunken im Haus umhergeirrt. Hierbei klingelte die Mieterin bei Nachbarn, verursachte massiven Lärm, verunreinigte den Flur mit Kot und Urin. Nahezu wöchentlich musste Polizei oder Feuerwehr gerufen werden. ...