Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Kündigung wegen nächtlicher Lärmbelästigung

Im vorliegenden Fall war eine alkoholkranke Mieterin wiederholt nächtens betrunken im Haus umhergeirrt. Hierbei klingelte die Mieterin bei Nachbarn, verursachte massiven Lärm, verunreinigte den Flur mit Kot und Urin. Nahezu wöchentlich musste Polizei oder Feuerwehr gerufen werden. ...