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01.04.2015
Kündigung wegen Mietrückständen und die Teilzahlung des Mieters
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung setzt nicht voraus, dass bei der Kündigung der Kündigungstatbestand noch erfüllt ist. Es genügt vielmehr, wenn der Kündigungstatbestand vor ...