Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Kündigung wegen Mietrückständen und die Teilzahlung des Mieters

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung setzt nicht voraus, dass bei der Kündigung der Kündigungstatbestand noch erfüllt ist. Es genügt vielmehr, wenn der Kündigungstatbestand vor ...