Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2016

Kündigung wegen Forderung nach Überstundenbezahlung

Eine Kündigung verstößt in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind. Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu ...