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01.11.2012
Kündigung per Email ist formunwirksam!
Selbst bei Zusage des Arbeitnehmers, eine Kündigung per Email zu akzeptieren, ist eine solche Kündigung des Arbeitgebers formunwirksam. Die Schriftform des § 623 BGB ist einzuhalten, andernfalls ist die Kündigung - wie vorliegend - nichtig. ...