Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2012

Kündigung per Einschreiben nicht abgeholt - gültig?

Es handelt sich nicht um Zugangsvereitelung, wenn ein Arbeitgeber ein an ihn adressiertes Einschreiben nicht bei der Post abholt, da der Benachrichtigungszettel keinen Hinweis auf den Absender enthält. ...