Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Kündigung nach Arbeitsunfall kann zulässig sein

Im vorliegenden Fall war zwischen den Parteien eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart wurden. Nach ca. drei Monaten erlitt der Arbeitnehmer einen schweren Arbeitsunfall, der Arbeitgeber kündigte noch innerhalb der Wartezeit und gut zwei ...