Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.01.2012

Kündigung muss dem Arbeitnehmer nicht persönlich übergeben werden!

Bei der Übergabe einer Kündigung ist es nicht zwingend erforderlich, dass diese dem Arbeitnehmer persönlich übergeben wird. Es ist ausreichend, wenn die Kündigung von einem in der Wohnung des Arbeitnehmers ...