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09.04.2014
Kündigung im Elternurlaub und die pauschale Schutzentschädigung
Bei einer rechtswidrigen Entlassung während eines Elternurlaubs auf Teilzeitbasis muss die pauschale Schutzentschädigung, auf die ein auf Vollzeitbasis angestellter Arbeitnehmer Anspruch hat, auf der Grundlage des Vollzeitgehalts berechnet werden. Eine Berechnung auf der Grundlage ...