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08.12.2014
Kündigung eines spielsüchtigen Stadtmitarbeiters
Der Kläger war seit ca. 23 Jahren im Ordnungsamt der beklagten Stadt Hilden als Verwaltungsfachangestellter beschäftigt. Die Beklagte wirft dem Kläger vor, gebührenpflichtige Erlaubnisse, z.B. zum Betrieb einer Schankwirtschaft und zur gewerbsmäßigen Aufstellung von Spielgeräten, erteilt und die - zum Teil überhöht festgesetzten - Gebühren selbst vereinnahmt zu haben. ...