Artikel
05.12.2016
Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund
§ 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG - ist für die vertragliche Normierung einzelner Tatbestände für eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich offen, solange und soweit die vertraglich geregelten ...