Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.12.2016

Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

§ 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG - ist für die vertragliche Normierung einzelner Tatbestände für eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich offen, solange und soweit die vertraglich geregelten ...