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28.08.2014
Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung
Ein gewerblicher Mieter kann im Winter keine fristlose Kündigung wegen (angeblicher) Gesundheitsgefahr im Sommer (Überhitzung der Büroräume) aussprechen, da in diesem Fall noch genügend Zeit zur Abwendung der Gefahr bleibt. Und genau ein solcher vorheriger ...