Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.08.2014

Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung

Ein gewerblicher Mieter kann im Winter keine fristlose Kündigung wegen (angeblicher) Gesundheitsgefahr im Sommer (Überhitzung der Büroräume) aussprechen, da in diesem Fall noch genügend Zeit zur Abwendung der Gefahr bleibt. Und genau ein solcher vorheriger ...