Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
30.05.2016

Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife?

Einer Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart ist. In diesem Fall fehlt es an dem vollständigen Empfang des Darlehens. Ob die Zuteilungsreife erreicht wurde oder nicht, ...