Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Kündigung des Mietvertrages wegen unerlaubten Parkens

Das unerlaubte Parken auf dem Gründstück stellt zumindest dann keine erhebliche, eine fristlose Kündigung rechtfertigende Vertragsverletzung des Mieters dar, wenn zuvor das Parken längere Zeit geduldet oder gestattet wurde und erst später bestandet wird. Eine erhebliche ...