Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Kündigung, weil in der Selbstauskunft gelogen wurde?

Es ist zulässig, im Rahmen einer Mieterselbstauskunft danach zu fragen, ob das Mietverhältnis des potentiellen Mieters gekündigt worden ist. Wird hier eine wahrheitswidrige Antwort erteilt, so kann der Vermieter den deshalb entstandenen Mietvertrag wegen arglistiger ...