Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Können sehr gute Deutschkenntnisse erwartet werden?

Wird in einer Stellenanzeige die Anforderung sehr gutes Deutsch genannt, so ist dies grundsätzlich ein rechtmäßiges Ziel des Arbeitgebers - auch wenn dies eine Indiztatsache für die mittelbare Benachteiligung von Bewerbern mit Migrationshintergrund sein kann. ...