Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Jahresabrechnung unter Vorbehalt?

Genehmigen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen, so widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Abrechnungsbeschluss kann daher angefochten werden. Bei einer solchen Vorgehensweise besteht ...