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04.10.2012
Jäger erschießt Pferd: Jagdschein vorläufig eingezogen
Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach darf den Jagdschein eines Jägers, der während der Jagd ein Pferd erschossen hat, vorläufig einziehen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz. ...