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01.08.2014
Irrtum bei der Testamentsabfassung
Im vorliegenden Fall hatte sich der Erblasser bei Abfassung seines Testaments über das maßgebende Erbstatut geirrt. Daher verwendete er materiell-rechtliche Institute eines Rechts, das nicht als Erbstatut berufen ist. In diesem Fall ist durch Auslegung nach den Regeln des Erbstatuts ...