Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Irrtum bei der Testamentsabfassung

Im vorliegenden Fall hatte sich der Erblasser bei Abfassung seines Testaments über das maßgebende Erbstatut geirrt. Daher verwendete er materiell-rechtliche Institute eines Rechts, das nicht als Erbstatut berufen ist. In diesem Fall ist durch Auslegung nach den Regeln des Erbstatuts ...