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29.01.2015
Internetanschluss mit Zugang für Familienmitglieder und Filesharing-Forderungen
Die Kammer bleibt bei ihrer Auffassung, dass vorliegend der erstinstanzlich festgestellte Vortrag der Beklagten zum selbständigen Zugang ihrer beiden Familienangehörigen zu ihrem Internetanschluss ausreichend ist, um den Anschein ihrer Täterschaft zu erschüttern. Der BGH verlangt insoweit in seinem Urteil vom 08.01.2014 ...