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01.04.2016
Internetüberwachung am Arbeitsplatz
Die private Nutzung des betrieblichen Internetzugangs birgt ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential mit sich, insbesondere kommt es immer wieder zu arbeitgeberseitigen Kündigungen, wenn z.B. pornografische Inhalte aufgerufen werden (z.B. BAG, 21.11.2012 - Az: 2 AZR 186/11). Doch wie kommt der Arbeitgeber an die Information, ...