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27.08.2014
Interne Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts
Bei der internen Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts kommt eine offene Beschlussfassung, nach der ein Prozentsatz des am ersten Börsentag nach Mitteilung über die Rechtskraft des Beschlusses bestehenden Werts des Versorgungsvermögens übertragen wird, nicht in Betracht. ...