Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.08.2014

Interne Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts

Bei der internen Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts kommt eine offene Beschlussfassung, nach der ein Prozentsatz des am ersten Börsentag nach Mitteilung über die Rechtskraft des Beschlusses bestehenden Werts des Versorgungsvermögens übertragen wird, nicht in Betracht. ...