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26.11.2013
Informationen zu Abruf und Speicherung des Vertragstextes nicht vergessen!
Gewerbsmäßige eBay-Verkäufer sind verpflichtet, bei eBay-Angeboten auf die Speicherungsmöglichkeit des Vertragstextes hinzuweisen. würde dies unterlassen, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, da es sich dann um einen Verstoß gegen § 312 g Abs. 1 Nr. 2 BGB in Verbindung mit ...