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12.07.2013
In der Feuerwehrzufahrt geparkt ...
Wurde ein Fahrzeug in einer amtlich markierten Feuerwehrzufahrt geparkt, so ist das Abschleppen und Sicherstellen des Fahrzeuges rechtmäßig. Die Abschleppmaßnahme war vorliegend erforderlich, da eine weniger beeinträchtigende Maßnahme ...