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22.05.2012
In Routinefällen kann ausländischer Großinvestor keinen Anwalt beauftragen!
Es kann auch von einer ausländischen Gesellschaft, die als Großvermieter anzusehen ist, erwartet werden, bei Routinefällen (Mahnungen, Kündigungen etc.) auf eigenes kaufmännisch geschultes Personal zurückzugreifen und nicht ...