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09.02.2012
Im Knast gibt's kein Elterngeld!
Nach Ansicht des LSG haben inhaftierte Mütter für die Dauer der Verbüßung der Freiheitsstrafe keinen Anspruch auf Elterngeld. Vorliegend waren beide Elternteile inhaftiert, das Kind wurde während der Haftzeit der Mutter geboren. Daher lebte die Mutter zusammen ...