Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.02.2012

Im Knast gibt's kein Elterngeld!

Nach Ansicht des LSG haben inhaftierte Mütter für die Dauer der Verbüßung der Freiheitsstrafe keinen Anspruch auf Elterngeld. Vorliegend waren beide Elternteile inhaftiert, das Kind wurde während der Haftzeit der Mutter geboren. Daher lebte die Mutter zusammen ...