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01.06.2012
Ich wünsche Ihnen ein Scheißwochenende - Abmahnung?
Ein Arbeitnehmer, der Vorgesetzten ein beschissenes Wochenende wünscht muss mit einer entsprechenden Abmahnung rechnen und hat keinen Anspruch auf Entfernung der fraglichen Abmahnung aus der Personalakte. Es handelt sich bei einem solchen Wunsch um eine unangemessene ...