Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.08.2011

Hydraulik-Leck - außerordentlicher Umstand?

Bei einem Hydraulik-Leck an der Höhenrudersteuerung handelt es sich nicht um einen "außerordentlichen Umstand" i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 261/2004, ein Wegfall der Leistungspflicht ist hierdurch somit nicht begründet. ...