Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Hotelbewertung “Nicht Hühnerhof, sondern Hühnerstall” ist zulässig

Wird im Internet eine Hotelbewertung vorgenommen, so ist dies hinzunehmen, wenn keine unwahren Tatsachenbehauptung bzw. keine nicht hinzunehmende Schmähkritik in die Bewertung eingeflossen ist. In diesem Zusammenhang ist die Verwendung des Begriffes ...