Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Hotel noch nicht fertig - kündigen?

Gem. § 651e BGB kann der Reisevertrag vor Antritt der Reise gekündigt werden, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt feststeht, daß die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt würde. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Anlage, in der der Urlaub gebucht wurde, bis zum Reisebeginn nicht fertiggestellt wäre. ...