Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2017

Holzboden statt Fliesen - darf der Vermieter einfach so tauschen?

Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar. Denn es handelt sich bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB um eine ...