Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.06.2013

Hinweis auf Sicherungsschein muss kein Wettbewerbsverstoß sein!

Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Reiseveranstalter auf seiner Internetseite auf die gesetzlichen Rechte des Reisenden lediglich hinweist und diese nicht als Besonderheit darstellt. ...