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02.01.2014
Heizungsreparatur im Winter ist nicht immer eine Notmaßnahme
Ein Heizungsausfall rechtfertigt auch im Winter keine Selbstreparatur durch den Mieter, wenn der Ausfall lediglich einen Tag andauert. Da der Vermieter in diesem Fall nicht im Verzug ist, fehlt es an einer Notwendigkeit zur Selbstvornahme und daher auch an einem Anspruch auf ...