Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Heizungsreparatur im Winter ist nicht immer eine Notmaßnahme

Ein Heizungsausfall rechtfertigt auch im Winter keine Selbstreparatur durch den Mieter, wenn der Ausfall lediglich einen Tag andauert. Da der Vermieter in diesem Fall nicht im Verzug ist, fehlt es an einer Notwendigkeit zur Selbstvornahme und daher auch an einem Anspruch auf ...