Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Heizkostenabrechnung ohne Vorerfassung - und nun?

Hat der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV (fehlende Vorerfassung) ermittelt, ist in der Regel gleichwohl der ermittelte Verbrauch der Abrechnung zu Grunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen. ...