Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.08.2011

Heizkörper als Sondereigentum?

Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der ...